Urteile

Entscheidung von Garmisch – Masken im Freien nutzlos #

Gerichtsentscheidung vom 05.08. in Garmisch durch Rechtsanwalt Friedemann Däblitz

Mit Schaverständiger Dr. Gehrard Scheuch, Deutschlands führenden Aerosolforscher

Vorgang: Versammlungsleiter einer Versammlung in Murnau wurde angeklagt, weil er gegen die Verordnung verstpßen hat, kein Maske trug und auch die Teilnehmer aufforderte, keine Maske zu tragen. – kann Straftat sein, wenn von dieser Aktion eine hohe Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausginge – Gericht sah dies nicht so und folgte der Forderung des Verdeitigers nach einem Freispruch

Ausführungen des Sachverständiger
  • aus Sicht des Sachverständigers hätte keine Gefahr für die Versammlungsteilmnehmer bestanden, auch wenn der ein oder andere mit dem Virus infiziert gewesen wäre
  • Die Gefahr sich im Freien anzustecken ist außerordentlich gering
  • die WKT einer Ansteckung in Freien tendiert nahezu gegen 0
  • Zudem sei bei den damals beurteilten Inziden (ca. 130) die WKT, dass sich überhaupt jemand Infiziertes auf der Versammlung aufhalte, nahezu ausgeschlossen
  • und ich muss dann schon einer Person mindestens 10 Minuten direkt nah am Gesicht genegenüberstehen
  • Masken im Freien sind überflüssig
Ausführungen des Gerichts
  • Maskenpflicht ist ein gewichtiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit
  • Denn die Anordnung führt dazu, dass ohne die Beflgung eine Teilnahme an der Versammlung gar nicht möglich ist
  • es wird in das Recht der Teilnehmer nach eigenverantwortlicher Selbstbestimmung beinträchtigt
  • dies erschwert die Kommunikation aber auch das Atmen
  • die offene Kommunikation auf einer Versammlung ist aber Wesensgehalt einer solchen (also essentiel)

Das Verfassungsricht des Staates New York hat die Maskenpflicht gekippt und als verfassungswidrig bezeichnet #

Bericht