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Entscheidung von Garmisch – Masken im Freien nutzlos #
Gerichtsentscheidung vom 05.08. in Garmisch durch Rechtsanwalt Friedemann Däblitz
Mit Schaverständiger Dr. Gehrard Scheuch, Deutschlands führenden Aerosolforscher
Vorgang: Versammlungsleiter einer Versammlung in Murnau wurde angeklagt, weil er gegen die Verordnung verstpßen hat, kein Maske trug und auch die Teilnehmer aufforderte, keine Maske zu tragen. – kann Straftat sein, wenn von dieser Aktion eine hohe Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausginge – Gericht sah dies nicht so und folgte der Forderung des Verdeitigers nach einem Freispruch
Ausführungen des Sachverständiger
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aus Sicht des Sachverständigers hätte keine Gefahr für die Versammlungsteilmnehmer bestanden, auch wenn der ein oder andere mit dem Virus infiziert gewesen wäre
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Die Gefahr sich im Freien anzustecken ist außerordentlich gering
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die WKT einer Ansteckung in Freien tendiert nahezu gegen 0
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Zudem sei bei den damals beurteilten Inziden (ca. 130) die WKT, dass sich überhaupt jemand Infiziertes auf der Versammlung aufhalte, nahezu ausgeschlossen
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und ich muss dann schon einer Person mindestens 10 Minuten direkt nah am Gesicht genegenüberstehen
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Masken im Freien sind überflüssig
Ausführungen des Gerichts
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Maskenpflicht ist ein gewichtiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit
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Denn die Anordnung führt dazu, dass ohne die Beflgung eine Teilnahme an der Versammlung gar nicht möglich ist
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es wird in das Recht der Teilnehmer nach eigenverantwortlicher Selbstbestimmung beinträchtigt
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dies erschwert die Kommunikation aber auch das Atmen
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die offene Kommunikation auf einer Versammlung ist aber Wesensgehalt einer solchen (also essentiel)