- Das absolute Versagen des BVerG am Beispiel der Kinder und Jugendlichen im Lockdown
- Das Bundesverfassungsgericht soll ende 2021 über den Lockdown entscheiden - vorher gibt es ein Dinner mit der Regierung (dem Angeklagte)
- Anwalt Niko Härting erklärt die Sachlage der Befangenheitsanträge
- Wie zu erwarten war - Bundesverfassungsgericht sieht Maßnahmen für gerechtfertigt
- BverfG hebelt selbst rechtstaatliche Prinzipien aus
- Entscheidung zur Impfpflicht 11.02.2022
- Bundesverfassungsgericht entscheidet über Impfpflicht
- Das BverfG Urteil - schon am Tag der Veröffentlichung veraltet
- Das MDR Fernsehen zeigt, wie das BverG daneben liegt - ein Blick in die praxis
- Murswiek zerlegt das Urteil
- Lanz zur besten Sendezeit: Die Geboosterten sind diejenigen, die sich infizieren
- Das Verfassungsgericht und die Methoden des PEI
- Selbst Verfassungsrichter der Länder kommen nicht mehr beim BVerfG durch
-
das BverfG diniert mit der Regierung und lässt sich von ihr erklären, warum die Corona-Politik rechtmäßig war und wie weit der Kontrollauftrag des Gerichts geht
-
Statt aufzustehen und zu gehen, bedankt es sich für den „fruchtbaren Gedankenaustausch”
Anwalt Niko Härting erklärt die Sachlage der Befangenheitsanträge #
-
Befangenheitsanträge richten sich gegen den Präsidenten Prof. Stephan Harbarth und die Richterin Prof. Susanne Baer
-
Der Erste Senat unter Vorsitz von Prof. Harbarth meint, „nach vorläufiger Einschätzung des Senats“ sei eine mündliche Verhandlung entbehrlich.
-
Wir sind verwundert darüber, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung für verzichtbar hält. Es geht um die gravierendsten Grundrechtsbeschränkungen, die das Grundgesetz ja gesehen hat. Man würde daher erwarten, dass die Argumente in öffentlicher Verhandlung ausgetauscht werden
-
Wir meinen, dass es Zweifel an der Unvoreingenommenheit weckt, wenn Harbarth einerseits hinter verschlossenen Türen der Justizministerin Gelegenheit gibt, die #Bundesnotbremse zu erläutern und andererseits eine mdl Verhandlung unter Einbeziehung des Beschwerdeführer für entbehrlich hält.
Wie zu erwarten war – Bundesverfassungsgericht sieht Maßnahmen für gerechtfertigt #
Heribert Prantl in der Zeitung
BverfG hebelt selbst rechtstaatliche Prinzipien aus #
💥Das Bundesverfassungsgericht verkündet quasi den Eintritt von Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht)💥
Das Widerstandsrecht besagt das Folgende:
“Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört und.a.
Art. 19 Abs. 4 GG:
“Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.”
Wesentliches Merkmal des Rechtswegs ist Art. 103 Abs. 1 GG:
“Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.”
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen zivilisatorischen Rechtsanspruch für Personen, die nicht mit einem mRNA-Stoff behandelt sind, in seinem Kern abgeschafft.
Nochmal, zum lesen: Das Bundesverfassungsgericht hat meinem Kollegen Rechtsanwalt Friedemann Däblitz bestätigt: Nur Geimpfte und Genesene dürfen noch in das Gericht. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen Geimpft und negativ PCR getestet sein.
Der Rechtsstaat ist also nicht mehr nur sachlich-rechtlich tot, sondern auch das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG und die Justiziellen Rechte aus Art. 47 ff. der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION und Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention gelten vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr für „Ungeimpfte“. Dies alles, obwohl hier in diesem Land niemand verpflichtet sein soll, sich impfen zu lassen.
Da keine Instanz über dem Bundesverfassungsgericht über diese Anordnung entscheiden kann, ist gem. Art. 20 Abs. 4 GG andere Abhilfe nicht mehr möglich.
Wir erleben Geschichte.
Entscheidung zur Impfpflicht 11.02.2022 #
Ein Eilantrag vor dem deutschen Verfassungsgerichtshof gegen die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist gescheitert. Aus rechtlicher Sicht hat diese Impfpflicht damit alle Hürden genommen. Auch für eine allgemeine Impfpflicht ist die Entscheidung ein schlechtes Zeichen. Sie könnte durchgehen. Eine schwere Niederlage für die Demokratie- und Freiheitsbewegung.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Impfpflicht #
Das BverfG Urteil – schon am Tag der Veröffentlichung veraltet #
Das MDR Fernsehen zeigt, wie das BverG daneben liegt – ein Blick in die praxis #
Murswiek zerlegt das Urteil #
Lanz zur besten Sendezeit: Die Geboosterten sind diejenigen, die sich infizieren #